UB – Unterstützte Beschäftigung
Standorte: Club Aktiv gGmbH Kaiserslautern
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Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung
UB – Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung nach § 55 SGB IX
Neue Perspektiven finden
Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle, betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel dieser Unterstützung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch vielfältige Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten eine neue Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie eröffnet Menschen mit Behinderung Chancen, auch bei fehlenden formalen Abschlüssen im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten aufzunehmen.
Wer Unterstützte Beschäftigung anbietet
Die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Club Aktiv. Derzeit gibt es Unterstützte Beschäftigung in Zusammenarbeit mit dem Club Aktiv und der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens und der Deutschen Rentenversicherung.
Für wen Unterstützte Beschäftigung da ist
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen und zum Zeitpunkt der Teilnahme an Unterstützter Beschäftigung keine Aus- bzw. Weiterbildung absolvieren können.
Zu den Voraussetzungen, um an Unterstützter Beschäftigung teilnehmen zu können, gehören ein Beratungsgespräch und die Förderzusage von der zuständigen Agentur für Arbeit. Um zu erfahren, ob eine geförderte Teilnahme an Unterstützte Beschäftigung möglich ist, wenden sich Interessierte zunächst an die zuständigen Berater/-innen bei der Agentur Kaiserslautern-Pirmasens / Rehabilitation sowie die Deutsche Rentenversicherung. Dort klärt man die Fragen und hilft Interessierten weiter.
Welche Unterstützung Sie mit Unterstützter Beschäftigung bekommen
Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate und kann in Einzelfällen um maximal 12 Monate verlängert werden. Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Leistungen zum Lebensunterhalt durch die Agentur für Arbeit; diese übernimmt auch die Teilnahmekosten.
Bei Bedarf unterstützt das Integrationsamt während der anschließenden Beschäftigung die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter weiterhin mit Berufsbegleitung am Arbeitsplatz.
Der Ablauf von Unterstützter Beschäftigung
Unterstützte Beschäftigung gliedert sich in eine Einstiegsphase, eine Qualifizierungsphase und eine Stabilisierungsphase. Der konkrete Ablauf der Unterstützten Beschäftigung richtet sich immer nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern steht im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungstrainer bzw. eine Qualifizierungstrainerin zur Seite.
- Einstiegsphase (ca. 8 Wochen)
Zunächst werden die besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse und Wünsche, aber auch der Unterstützungsbedarf des Teilnehmers festgestellt. Auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen wird die passende Branche ermittelt, in der der behinderte Mensch arbeiten kann und möchte. Der Club Aktiv verfügt dazu über ein großes regionales Netzwerk und entsprechende Arbeitgeberkontakte vor Ort.
- Qualifizierungsphase (mit Beginn der betrieblichen Qualifizierung)
Hier erhalten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich im Arbeitsmarkt zu orientieren, einfache Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und sich mit Unterstützung praxisnah direkt am Arbeitsplatz im Betrieb zu qualifizieren.
- Stabilisierungsphase (nach Zusage auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis)
Festigung im betrieblichen Alltag mit dem Ziel der dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Betrieb.
- Projekttage
Die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit sind wesentlicher Bestandteil der Qualifizierung. Dazu veranstaltet der Club Aktiv sogenannte Projekttage.
Nach Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Ist nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiterhin Unterstützung erforderlich, unterstützt das Integrationsamt während der anschließenden Beschäftigung weiterhin mit Berufsbegleitung am Arbeitsplatz. Diese hilft dabei, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren oder vermittelt, falls Probleme auftreten.
Wenn Sie mehr zur Unterstützten Beschäftigung in Ihrer Region wissen wollen
Weitere Informationen für Arbeitgeber, die an Unterstützte Beschäftigung teilnehmen möchten:
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Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderungen
Weitere Informationen für Arbeitnehmer, die an Unterstützte Beschäftigung teilnehmen möchten :
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